Über die Umstellung auf den GIS- Antrag

Wie Thüringen 2015 wird Sachsen und Sachsen Anhalt 2016 den sogenannten GIS-Antrag (Geospatial Aid Application – GSAA) einführen.

GIS-Antrag bedeutet, dass die Schläge lage- und größengenau erfasst werden müssen. Damit ist es nicht mehr möglich (digitale) Flächenskizzen mit Abweichungen der Bruttoschlagfläche von bis zu maximal 10 % von der GIS-Fläche abzugeben, die abgegebenen Schlagumrisse sind jetzt verbindlich.

Vermessungslösung der EXAgT GbR mit SAPOS- Korrektur (www.exagt-shop.de)

Eine Änderung der Bruttoschlagfläche ist nur noch über die Anpassung der Geometrie möglich. Überlappungen mit Nachbarschaftsflächen sind nicht mehr zulässig und sollten zwischen den beteiligten Bewirtschaftern bereits während der Phase der Antragstellung geklärt werden! Natürlich ist auch eine Überlappung mit den Feldblöcken nicht erlaubt, berechtigte Fehler können aber über die Korrekturpunkte gemeldet werden, es erfolgt eine Überprüfung und gegebenenfalls eine spätere Berichtigung.

Wenn Verwaltungs- oder Vor-Ort-Kontrollen der Schläge abweichende Messergebnisse ergeben sind immer die Ergebnisse maßgeblich, die im Rahmen von Kontrollen durch die Verwaltung festgestellt werden.

Aus den Erfahrungen der Antragsteller in Thüringen im letzten Jahr kann man nur raten, die Vermessung der Schläge sorgfältig vorzunehmen und die Vermessungsergebnisse in die Antragssoftware einzuspielen.

Wie ist es nun möglich, zumindest technisch „Waffengleichheit“ mit den kontrollierenden Behörden herzustellen und auf gleichem Genauigkeitsniveau zu messen?

Die beste Möglichkeit ergibt sich aus der Nutzung von Korrekturdiensten der Landesvermessung, welche auch die kontrollierenden Behörden wie z.B. in Thüringen nutzen. Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung (SAPOS) als Gemeinschaftsprojekt der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) stellt Korrekturdaten zur Verfügung, mit denen in Deutschland eine genauere Positionsbestimmung mittels Satelliten möglich ist. Dieser Dienst ist kostenpflichtig und wird von den jeweiligen Landesvermessungsämtern via Internet zur Verfügung gestellt. Für Echtzeit Anwendungen während der GPS-Vermessung werden zwei unterschiedliche Dienste zur Verfügung gestellt:

In Sachsen kostet der Dienst EPS 150,- € / Jahr Gebühr, HEPS kostet 0,10 € / Minute bei einer einmaligen Gebühr von 45,- € bei Anmeldung zur Nutzung des Dienstes. Die Konditionen in anderen Bundesländern erfahren Sie auf den jeweiligen Webseiten der Landesvermessungsämter.

Vermessungslösungen, die den Korrekturdienst EPS (DGPS) nutzen können und die Daten im erforderlichen Format (in Sachsen das Lagereferenzsystem ETRS89_UTM33) ausgeben, finden Sie in unserem Webshop (www.exagt-shop.de). Die HEPS Variante (RTK) befindet sich in der Testphase, bei Verfügbarkeit werden wir Sie informieren. Den Kunden, die bei uns bereits eine Vermessungslösung gekauft haben, bieten wir Updatemöglichkeiten an.

arnim.grabo@exagt.de
+49 (0) 176 72588814, +49 (0) 34324 269737

andreas.schmidt@exagt.de
+49 (0) 173 352 8960, +49 (0) 34324 269739

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