Zur neuen Düngeverordnung (Teil II) – Eine Antwort „Integrierte Düngung“ – Ein weiterer Baustein: die präzise Grunddüngung

Hier die Fortsetzung unseres letzten Newsletters:

Sperrfristen/Herbstdüngung
Es ist keine Aufbringung von Düngemittel mit wesentlichem Gehalt an verfügbarem N (>1,5% N in der TS) in den Sperrzeiten mehr möglich:

  • Ackerland: ab Ernte der Hauptfrucht bis 31.01.
  • Grünland, mehrjähr. Feldfutterbau: 01.11. – 31.01. (bei Aussaat bis 15.05.)
  • Neu: Sperrfrist für Festmist: 15.12. – 15.01. von Huf- und Klauentieren und Komposte

Abweichend Herbstkulturen mit N-Aufnahme aber nur bei berechtigtem, nachzuweisendem Düngebedarf!

Bei Düngebedarf nach Ernte der Hauptfrucht nur bis zum 01.10.

  • Winterraps, Zwischenfrüchte und Feldfutter (Aussaat bis 15.09.)
  • Wintergerste (nicht WW, WRo, WT…!!!) nach Getreidevorfrucht und Aussaat bis 01.10.
  • ≤ 30 kg NH4 N/ha und ≤ 60 kg Gesamt-N (bisher 40/80kg/ha)

Im Jahr 2018 wird es im Bereich Düngebedarfsermittlung Herbst neue Regeln geben. Es bleibt zu hoffen, dass der jetzige, territoriale Flickenteppich an unterschiedlichen Regeln (siehe top agara 10/2017, wer kann das noch erklären?) sich zumindest ein wenig angleicht.

Aus-/Aufbringeverbote

  • Verbot wenn Boden überschwemmt, wassergesättigt, gefroren oder schneebedeckt ist

Ausnahmen nur wenn:

  • Der Boden gefroren und trocken ist und tagsüber oberflächlich auftaut, sodass der Boden Stickstoff aufnehmen kann
  • Keine Abschwemmungsgefahr besteht
  • nur dann eine (Start-) Düngung bei gefrorenem Boden wenn Boden eine Pflanzendecke trägt (Wintergetreide, -raps, GL, Ackergras)
  • kein Schnee liegt (nichts darf da weiß sein!!!)
  • eine entsprechende Startdüngung ist nur dann zulässig, wenn bei späterer Düngung Strukturschäden und Bodenverdichtungen zu erwarten wären (Der Landwirt als Hellseher?)
  • die Gabenhöhe ist bei „Frostbodendüngung“ begrenzt auf max. 60 kg N/ha

Auch im Frühjahr kann es eng werden!


Abbildung 1: Bei diesen Bedingungen (leichte Schneebedeckung) ist jetzt keine Ausbringung mehr möglich (Quelle: Dr. M. Grunert, 2014)

  • Düngebedarfsberechnung P
    Ermittlung des Düngebedarfs an Phosphat erfolgt auf der Grundlage des Bedarfs des Pflanzenbestandes und dem verfügbaren Bodengehalt
  • auch im Rahmen der Fruchtfolge möglich
  • Bodenuntersuchung => 1ha, je Schlag, mindestens aller 6 Jahre!!!
  • Schläge mit Durchschnitt > 20 mg P2O5/100 g Boden,(CAL-Methode) (8,8 mg P = Mitte Gehaltsklasse D): P-Düngung nur bis Höhe der Nährstoffabfuhr

20-30kgP/ha*a = bei 2kgP/m³ = max 10-15m³ Gülle!

P wird auch begrenzend wirken!

Eine Antwort – Integrierte Düngung (II)

Integrierte Düngung und Pflanzenernährung basiert auf dem Bedarf der Pflanzen, dem Bodenvorrat, den Ernterückständen und der Verfügbarkeit von Wirtschaftsdüngern. Die Düngung sollte ausgewogen sowie bedarfs- und situationsgerecht erfolgen, umweltverträglich sein und nachhaltig die Bodenfruchtbarkeit erhalten und steigern.

4 Säulen der integrierten Düngung:

Im September berichteten wir über eine angepasste und differenzierte N-Düngung. Im Oktober nun, soll es um den zweiten, ebenso wichtigen Baustein, die Grunddüngung gehen.

2. Baustein: die präzise Grunddüngung

Die Versorgung unserer Böden mit Kalk, Phosphor, Kalium und Magnesium soll die ausreichende Bereitstellung und Pflanzenverfügbarkeit der Grundnährstoffe (P, K, Mg) und einem ausgeglichenen Säurehaushalt der Schläge sichern.

Grundlage bilden die vorhandenen Nährstoffe im Boden und dessen pH-Wert. Über die Wertung nach bodenabhängigen Gehaltsklassen (A = unterversorg, hoher Düngebedarf, C = Optimalwert, Düngung nach Pflanzenentzug E = Luxusversorgung, kleine Düngung) erfolgt die Ermittlung des Düngebedarfs.

Abbildung 2 zeigt den Versorgungszustand eines Betriebes beim Nährstoff Phosphor. Grundlage war hier eine im 3ha Raster durchgeführte Bodenbeprobung.

Abbildung 2: Nährstoffverteilkarte nach Gehaltsklassen P

Diese gravierenden Unterschiede in der Versorgung treten bei allen Nährstoffen und natürlich auch im pH-Wert immer wieder auf. Der daraus resultierende Düngebedarf schwankt, gehebelt über den Pflanzenentzug, dementsprechend von Null bis zum Doppelten des Entzuges. Z.B. bei Getreide, mit einem mittleren P-Entzug/Ernte von 25 kg P/ha, gedüngt mit Tripelsuperphosphat von 0 bis 250 kg Ware/ha!

Mit einer präzisen Grunddüngung, basierend auf exakten Nährstoffverteilkarten, der teilflächenspezifischen Berechnung des ertragsabhängigen Düngebedarfs und der differenzierten Ausbringung über Streukarten mithilfe von GPS, kann acker- und pflanzenbaulich viel erreicht werden. Die Abbildung 3 zeigt ein Beispiel unserer Streukartenberechnungen für einen 45 ha großen Schlag.
Abbildung 3: Nährstoffverteil- und Streukarten für Kalk, P, K, Mg

Auch auf kurzfristig gepachteten oder nur getauschten Flächen macht präzise Grunddüngung Sinn. Hier ist allerdings das ökonomische Optimum zu beachten (siehe Newsletter November 2016).

Fragen Sie uns, wir freuen uns auf Ihre Aufgaben und schätzen Ihre Herausforderungen.

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